Bußgelder bei Nichteinrichtung eines Hinweisgebersystems
Bereits seit dem 02.07.2023 sind Unternehmen ab 250 Beschäftigten verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Wer dies noch nicht getan hat, sollte sich nicht mehr allzu lange Zeit lassen, denn ab dem 02.12.2023 können Bußgelder verhängt werden.
Unternehmen, die dann kein Hinweisgebersystem eingerichtet haben obwohl Sie dazu verpflichtet sind, müssen mit einem Bußgeld von bis zu zwanzigtausend Euro rechnen.
Ab dem 17.12.2023 sind dann auch Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.
Bußgelder können auch dann verhängt werden, wenn wissentlich unrichtige Informationen offengelegt, eine Meldung oder die Kommunikation behindert oder aufgrund einer Meldung Repressalien ergriffen werden.
Um solchen Bußgeldern zu entgehen, sollten Unternehmen rechtzeitig rechtskonforme Meldekanäle einrichten.