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Informationen

Hinweisgeberschutzgesetz
Whistleblowing-Richtlinie
Hinweisgebersystem: Neue Rechtslage macht Meldekanäle verbindlich
Einfaches Handling und effektive Fallbearbeitung
Rechtssicher den guten Ruf Ihres Unternehmens schützen

Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02.07.2023 in Kraft getreten.  Seither sind Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, sowie öffentliche Beschäftigungsgeber ab 50 Mitarbeitern (Gemeinden, Kommunen usw.) verpflichtet, für Mitarbeiter und Geschäftspartner einen Meldekanal für Hinweise zu Gesetzesverstößen und unethischem Verhalten einzurichten.  Für private Beschäftigungsgeber mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigen gilt eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023. Solche Meldekanäle können entweder im Unternehmen selbst oder bei einer zuverlässigen Ombudsperson eingerichtet werden. Eingehende Hinweise müssen innerhalb kurzer Frist bearbeitet werden. Der Hinweisgeber muss spätestens nach drei Monaten eine Rückmeldung über die eingeleiteten Schritte erhalten haben. 

 

So funktioniert es

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Meldekanäle installieren

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Zugangslink und weitere
Kontaktdetails veröffentlichen

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konform empfängt und
bearbeitet eingehende Hinweise

Ihre Vorteile

Auslagerung der internen Meldestelle an spezialisierte Rechtsanwälte mit höchster Vertraulichkeit und Beschlagnahmeschutz gegenüber Behörden

Rechtssicherheit durch vollumfängliche Erfüllung Ihrer Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Schutz vor Geldbußen und Reputationsschäden

Stärkung von Vertrauen von Mitarbeitern und Geschäftspartnern

Komplett digitaler Prozess mit vordefinierter Meldebogen

Begleitung durch geschulte und erfahrene Ansprechpartner

Datenschutzkonform und sicher: Ende zu Ende Verschlüsselung, Sicheres Hosting in Deutschland, ISO 27001 zertifiziert

Kostengünstiger als die Anschaffung eines eigenen Hinweisgebersystems ohne Managed Service

Aktuelles

27.11.2023

Bußgelder bei Nichteinrichtung eines Hinweisgebersystems

Bereits seit dem 02.07.2023 sind Unternehmen ab 250 Beschäftigten verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Wer dies noch nicht getan hat, sollte sich nicht mehr allzu lange Zeit lassen, denn ab dem 02.12.2023 können Bußgelder verhängt werden. Bereits seit dem 02.07.2023 sind Unternehmen ab 250 Beschäftigten verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Wer …
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13.09.2023

Die Konzernlösung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das HinSchG eröffnet in § 14 die Möglichkeit für Konzerne, eine gemeinsame Meldestelle einzurichten. Danach kann beim jeweiligen Beschäftigungsgeber oder bei der jeweiligen Organisationseinheit eine beschäftigte Person, eine aus mehreren beschäftigten Personen bestehende Arbeitseinheit oder ein Dritter mit den Aufgaben einer internen Meldestation betraut werden.
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Kontakt

Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen!