Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Seither sind Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, sowie öffentliche Beschäftigungsgeber ab 50 Mitarbeitern (Gemeinden, Kommunen usw.) verpflichtet, für Mitarbeiter und Geschäftspartner einen Meldekanal für Hinweise zu Gesetzesverstößen und unethischem Verhalten einzurichten. Für private Beschäftigungsgeber mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigen gilt eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023. Solche Meldekanäle können entweder im Unternehmen selbst oder bei einer zuverlässigen Ombudsperson eingerichtet werden. Eingehende Hinweise müssen innerhalb kurzer Frist bearbeitet werden. Der Hinweisgeber muss spätestens nach drei Monaten eine Rückmeldung über die eingeleiteten Schritte erhalten haben.
Whistleblowing-Richtlinie
Seit dem 17.12.2021 sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, Kommunen ab 10.000 Einwohnern und bestimmte öffentliche Einrichtungen nach der sog. EU-Whistleblowing-Richtlinie verpflichtet, für Mitarbeiter und Geschäftspartner einen Meldekanal für Hinweise zu Gesetzesverstößen und unethischem Verhalten einzurichten. Solche Meldekanäle können entweder im Unternehmen selbst oder bei einer zuverlässigen Ombudsperson eingerichtet werden.
Eingehende Hinweise müssen innerhalb kurzer Frist bearbeitet werden. Der Hinweisgeber muss spätestens nach drei Monaten eine Rückmeldung über die eingeleiteten Schritte erhalten haben. Vor allem in mittelständischen Unternehmen werden die Anforderungen der Richtlinie kaum zu erfüllen sein.
Hinweisgebersystem: Neue Rechtslage macht Meldekanäle verbindlich
Mit konform stellen wir Ihnen ein einfaches und sicheres Hinweisgebersystem zur Seite, mit dem Sie sämtliche rechtlichen Vorgaben erfüllen und das Sie von zusätzlich bürokratischem Aufwand befreit. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte sind gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet und gewährleisten eine ordnungsgemäße und fristgerechte Bearbeitung von eingehenden Hinweisen von Whistleblowern. Hierdurch sind Sie auch vor einer denkbaren Beschlagnahme von Informationen und Unterlagen durch Behörden geschützt.
Der Leistungsumfang und die Preisgestaltung von konform orientieren sich an den Bedürfnissen von kleinen und mittleren betroffenen Unternehmen. Durch optionale Leistungsbestandteile können auch die Bedürfnisse von Unternehmensgruppen und Konzernen ohne Weiteres abgedeckt werden.
Einfaches Handling und effektive Fallbearbeitung
Die Umsetzung ist denkbar einfach. Innerhalb weniger Tage stellen wir Ihnen die URL Ihres digitalen Hinweisgebersystems sowie alternative Meldewege bereit, die Sie Ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern zur Verfügung stellen. Die Abgabe von Hinweisen bei uns ist über sämtliche durch die Richtlinie vorgeschriebenen Wege möglich und gestaltet sich sehr einfach und anonym. Eingehende Hinweise melden wir Ihnen unverzüglich und beachten alle vorgesehenen Fristen. Gemeinsam besprechen wir die weitere Vorgehensweise bis zum Abschluss des Falles.
Rechtssicher den guten Ruf Ihres Unternehmens schützen
Durch ein effektives Hinweisgebersystem erfüllen Sie Ihre Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, vermeiden empfindliche Bußgelder und schützen den guten Ruf Ihres Unternehmens.